Tierschutzgebühr

Die Tierschutzgebühr ist ein Kostenbeitrag, der einen Teil der medizinischen Versorgung, Pflege und Unterbringung eines Tieres vor der Vermittlung abdeckt und sicherstellt, dass Tierschutzvereine weiterhin verantwortungsvoll arbeiten können.

Unsere Tierschutzgebühr beträgt für einen Hund 480 Euro und für eine Katze 190 Euro. Sie stellt keinen Kaufpreis, sondern eine Aufwandsentschädigung dar, die Tierheimen und Tierschutzvereinen hilft, Ausgaben für Impfungen, Mikrochip, EU-Heimtierausweis, Kastration sowie tierärztliche Behandlungen zu decken. Die Gebühr soll Spontanentscheidungen verhindern, den Tieren einen höheren Wert beimessen und die wichtige Tierschutzarbeit unterstützen – denn in vielen Fällen übersteigen die tatsächlichen Kosten die erhobene Gebühr deutlich. Eine Verhandlung ist daher nicht möglich.

Von unserer Tierschutzgebühr fließen 30 Euro jeder Vermittlung in unsere
Kastrationsprojekte – sowohl in Rumänien als auch in der Region Köln – und tragen so nachhaltig zur Reduzierung von Tierleid bei.

 

„Rückgabe“ bedeutet, dass ein bereits vermittelte­s Tier vom Halter wieder an den Tierschutzverein zurückgegeben wird, weil die Haltung – aus welchen Gründen auch immer – nicht fortgeführt werden kann.

Die Gründe sind vielfältig, manchmal nachvollziehbar und das Leben nicht perfekt planbar. Daher wollen wir gar nicht auf die Gründe eingehen.

Worauf wir eingehen wollen, ist die TierSCHUTZgebühr, die wir nicht rückerstatten. Rechtlich ist das möglich, weil es sich nicht um dieselbe Vermittlung, sondern um zwei getrennte Schutzverhältnisse handelt.

 

 

Sicht des Tierschutzvereins:
Vereine müssen Tierarztkosten, Pflege, Futter, Betreuung & Vermittlung stemmen. Die Schutzgebühr deckt nur einen Teil dieser Ausgaben – und fließt direkt in die Versorgung anderer Tiere. Ein adoptiertes Tier ist kein „Sofa“, das man umtauschen kann.

Sicht der Halter:innen
Die Situation ist oft emotional. Viele fühlen sich überfordert, enttäuscht oder schuldig – und wünschen sich zumindest die Gebühr oder Anschaffungen fürs Tier ersetzt. Der Druck ist hoch, und dieser landet häufig beim Verein. Trotzdem gilt: Die Gebühr ist keine Anzahlung, sondern ein Beitrag zum Tierschutz.

 

 

Wichtig vorab:

  • Das kommt sehr selten vor.
  • Oberstes Ziel jedes Tierschutzvereins ist immer, dass die erste Vermittlung dauerhaft gelingt – zum Wohl des Tieres und der Menschen.
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  • Die Schutzgebühr ist kein Kaufpreis, sondern eine Kostenbeteiligung.
  • Wird ein Tier zurückgegeben, endet der erste Schutzvertrag.
  • Bei einer späteren Neuvermittlung entsteht ein neuer Vertrag.
  • Die Gebühr dient dem Schutz des Tieres und fließt in die Hilfe weiterer Tiere.


Unser Ziel bleibt immer: eine passende, stabile Vermittlung beim ersten Mal – denn jedes Hin- und Her bedeutet Stress für das Tier. Aber das Leben schreibt manchmal andere Geschichten. Wir bieten oft ein Probewohnen an. Das ist natürlich kein ewig langer Zeitraum über Monate hinweg und einige Dinge wird man auch in dieser Zeit nicht vollumfänglich abschätzen können, aber viel mehr, außer gute Aufklärung, können wir als Tierschutzverein nicht machen. Immer verbunden mit dem Rat sich eine Trainerin/ einen Trainer an die Hand zu nehmen. Ein Training können wir leider nicht ehrenamtlich begleiten.



 

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